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   BSG, 17.03.1993 - 10 RAr 7/91   

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https://dejure.org/1993,3338
BSG, 17.03.1993 - 10 RAr 7/91 (https://dejure.org/1993,3338)
BSG, Entscheidung vom 17.03.1993 - 10 RAr 7/91 (https://dejure.org/1993,3338)
BSG, Entscheidung vom 17. März 1993 - 10 RAr 7/91 (https://dejure.org/1993,3338)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus BSG, 17.03.1993 - 10 RAr 7/91
    Diese Anrechnung entspricht dem Gedanken der Billigkeit, weil nämlich der Arbeitnehmer die neue Arbeitsstelle im Falle der Weiterbeschäftigung durch den ersten Arbeitgeber nicht hätte annehmen können (vgl zum notwendigen Kausalzusammenhang zwischen der Freistellung von der Arbeit und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit insbesondere BAG Urteil vom 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - = AP Nr. 47 zu § 615 BGB; NJW 1991, 1002).

    Zwar ist im Arbeitsrecht anerkannt, daß eine Gegenüberstellung mit den Bruttoentgelten aus dem ersten Arbeitsverhältnis, in welchem der Annahmeverzug entstanden ist, und dem neuen Arbeitsverhältnis zu erfolgen hat (vgl dazu ua BAG Urteil vom 16. Dezember 1982 - 6 AZR 1193/79 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, nicht veröffentlicht und Urteil vom 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - aa0).

  • BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90

    Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 17.03.1993 - 10 RAr 7/91
    Zu dem nach § 615 Satz 2 BGB anrechenbaren Entgelt gehören nach allgemeiner Auffassung nicht nur die Grundvergütung, sondern auch zusätzliche Leistungen mit Entgeltcharakter, also Lohnbestandteile (BAG Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, nicht veröffentlicht).

    Zwar ist im Arbeitsrecht anerkannt, daß eine Gegenüberstellung mit den Bruttoentgelten aus dem ersten Arbeitsverhältnis, in welchem der Annahmeverzug entstanden ist, und dem neuen Arbeitsverhältnis zu erfolgen hat (vgl dazu ua BAG Urteil vom 16. Dezember 1982 - 6 AZR 1193/79 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, nicht veröffentlicht und Urteil vom 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - aa0).

  • BAG, 16.12.1982 - 6 AZR 1193/79
    Auszug aus BSG, 17.03.1993 - 10 RAr 7/91
    Zwar ist im Arbeitsrecht anerkannt, daß eine Gegenüberstellung mit den Bruttoentgelten aus dem ersten Arbeitsverhältnis, in welchem der Annahmeverzug entstanden ist, und dem neuen Arbeitsverhältnis zu erfolgen hat (vgl dazu ua BAG Urteil vom 16. Dezember 1982 - 6 AZR 1193/79 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, nicht veröffentlicht und Urteil vom 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - aa0).
  • LSG Brandenburg, 05.12.2002 - L 8 AL 147/99
    Sie hat vorgetragen, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 17. März 1993, 10 RAr 7/91) für ihre Rechtsauffassung streite, wonach das aus einer neuen Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt den konkursausfallgeldfähigen Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den insolventen Arbeitgeber bis zur Höhe des für den gleichen Zeitraum zugrunde liegenden Arbeitsentgeltanspruch vermindere.

    In diesem Rahmen soll der Arbeitnehmer infolge des Annahmeverzuges des Arbeitgebers konkursausfallgeldrechtlich keinen Vorteil ziehen, sondern das erhalten, was er bei normaler Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 1993, 10 RAr 7/91, SozR 3-4100 § 141 b Nr. 6).

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 17. März 1993 (10 RAr 7/91) sogar eine rückwirkende Anrechnung von nach Ablauf des Konkursausfallgeld-Zeitraumes erzielten Überschüssen nach § 615 Satz 2 BGB für rechtlich zulässig erachtet.

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches

    Dies hat das BSG in der Vergangenheit mehrfach entschieden (Urteil vom 1. Dezember 1976, 7 RAr 136/75 = BSGE 43, 49 = SozR 4100 § 141b Nr. 2 zum Konkursausfallgeld ; Urteil vom 17. März 1993, 10 RAr 7/91 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 6 im Zusammenhang mit der Frage der Anrechnung anderweitig erzielten Arbeitsentgelts auf das Kaug).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2003 - L 7 AL 372/01
    Der Kläger hat im oben ge-nann-ten Kaug-Zeitraum keine Arbeitsleistung erbracht, ihm stand jedoch ein Anspruch auf Arbeitsentgelt zu, da sich die Arbeitgeberin im Annahmeverzug befand und auch ein solcher Anspruch kaug-geschützt ist (BSG, Urteil vom 17.03.1993 - 10 RAr 7/91 -, ">141b%20AFG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 141b AFG Nr. 6).

    Soweit nämlich eine Anrechnung nach dieser Vorschrift erfolgt, mindert sich der Entgeltanspruch gegenüber dem in Konkurs gefallenen Arbeitgeber und damit sein entgangenes Arbeitsentgelt im Sinne § 141b AFG (BSG, Urteil vom 17.03.1993 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02

    Anspruch; Anspruchsentstehung; Arbeitsentgelt; Arbeitsentgeltanspruch;

    In diesem Fall ist der Arbeitsentgeltanspruch insg-rechtlich dem Zeitraum zuzuordnen, in dem der Urlaub genommen wurde (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 2 AL 63/07

    Insolvenzgeldanspruch - Höhe des Arbeitsentgeltanspruchs - keine Bindungswirkung

    Wenn die zustehende Leistung aus dem Arbeitsförderungsrecht in Höhe des Nettoentgelts zu zahlen ist, ist auch das durch die anderweitige Verwendung der Dienste erzielte Arbeitsentgelt als Nettoentgelt zu berücksichtigen (vgl. für das Kurzarbeitergeld Urteil des BSG vom 17. März 1993 - 10 RAr 7/91- zitiert nach juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - L 1 AL 43/04

    Arbeitslosenversicherung

    Ebenfalls zu Recht hat die Beklagte in entsprechender Anwendung von § 615 Satz 2 BGB das vom Kläger bei der G Holzverarbeitungs GmbH erzielte Nettoarbeitsentgelt abgezogen (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 17.03.1993, 10 RAr 7/91, SozR 3-4100 § 141b Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2005 - L 19 (12) AL 272/04

    Arbeitslosenversicherung

    Es ist im Rahmen des Abzuges nach § 615 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch bei der Berechnung des zustehenden Konkursausfallgeldes bzw. Insolvenzgeldes zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 07.03.1993 - 10 RaR 7/91 - SozR 3 4100 § 141b Nr. 6).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 5/92

    Anspruch auf Konkursausfallgeld (Kaug) für einen Abgeltungsanspruch wegen Urlaub

    Der Inhalt der Verdienstbescheinigung des Konkursverwalters, zu deren Erteilung das ArbG verurteilt hat, ist überdies, wie bereits vom Senat entschieden, im Rahmen des § 141b Abs. 1 AFG ohne Bedeutung (BSG vom 17. März 1993, SozR 3-4100 § 141b Nr. 6 S 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2009 - L 2 AS 3736/09
    Dies hat das BSG in der Vergangenheit mehrfach entschieden (Urteil vom 01.12.1976 - 7 RAr 136/75 = BSGE 43, 49 = SozR 4100 § 141b Nr. 2 zum Konkursausfallgeld (Kaug); Urteil vom 17.03.1993 - 10 RAr 7/91 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 6 im Zusammenhang mit der Frage der Anrechnung anderweitig erzielten Arbeitsentgelts auf das Kaug; Urteil vom 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2004 - L 7 B 94/03
    Auch ein solcher Anspruch ist insolvenzgeldge-schützt ist (BSG, Urteil vom 17.03.1993 - 10 RAr 7/91 -, ">141b%20AFG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 141b AFG Nr. 6, Niesel, SGB 111, 2.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2003 - L 7 AL 411/01
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